Versteigerungen

pfandkredit-muenster-versteigerung.webp

Verwertung von Pfändern

Werden Pfänder nicht verlängert oder abgeholt, ist der Pfandleiher gesetzlich verpflichtet, diese in einer öffentlichen Versteigerung zu verwerten. Ist der Erlös höher als das Darlehen und die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren zzgl. Verwertungskosten, erhält der Verpfänder den sogenannten Überschuss/Mehrerlös. Dieser muss vom Pfandleiher, falls dieser nicht abgeholt wird, nach 3 Jahren an die Ordnungsbehörde abgeführt werden.
Gerne schreiben wir Sie an, wenn Ihnen ein Mehrerlös ausgezahlt werden kann. Sprechen Sie uns hierzu bitte persönlich an.

Versteigerungstermine

Samstag – 11.07.2026
Vorbesichtigung:  11:00h – 12:00h
Versteigerungsbeginn:   12:00h

Kolpinghaus Höntrop
Wattenscheider Hellweg 76
44869 Bochum
Versteigerer: Johannes Wallow

Nach oben scrollen