Versteigerungen

Verwertung von Pfändern
Werden Pfänder nicht verlängert oder abgeholt, ist der Pfandleiher gesetzlich verpflichtet, diese in einer öffentlichen Versteigerung zu verwerten. Ist der Erlös höher als das Darlehen und die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren zzgl. Verwertungskosten, erhält der Verpfänder den sogenannten Überschuss/Mehrerlös. Dieser muss vom Pfandleiher, falls dieser nicht abgeholt wird, nach 3 Jahren an die Ordnungsbehörde abgeführt werden.
Gerne schreiben wir Sie an, wenn Ihnen ein Mehrerlös ausgezahlt werden kann. Sprechen Sie uns hierzu bitte persönlich an.
Versteigerungstermine
27. Oktober 2026
ab 14:00 Uhr
Pfandnummern: 1000 – 5423
Versatztag: 21.04.2026 oder früher
Es werden folgende Gegenstände versteigert:
Schmuck, Uhren und Edelmetalle
Ort der Versteigerung
Die Versteigerung findet ausschließlich online statt.
Weitere Informationen
Versteigerer: Reiner Schorer
